Seitdem die Hessische Landesverfassung am 1. Dezember 1946 durch eine Volksabstimmung in Kraft trat, gab es zwar diverse gesellschaftliche und politische Veränderungen, die Verfassung wurde aber nur in wenigen Punkten verändert. So wurde z.B. 1950 das passive Wahlalter von 25 auf 21 Jahre herabgesetzt, das aktive Wahlrecht von 21 auf 18 Jahre aber erst 1970 und die Bürgermeister und Oberbürgermeister können seit 1991 direkt gewählt werden.
Um diesen gesellschaftlichen und politischen Veränderungen Rechnung zu tragen, hat der Hessische Landtag die Enquetekommission „Verfassungskonvent“ eingesetzt, in der alle Fraktionen gemeinsam die nun zur Abstimmung stehenden 15 Punkte für die Verfassungsänderung erarbeitet haben.
Gleichzeitig mit ihrem Votum zur Hessischen Landtagswahl am 28. Oktober 2018 können nun die Wählerinnen und Wähler im Rahmen einer Volksabstimmung über diese vom Hessischen Landtag mit einer breiten Mehrheit beschlossenen 15 Änderungsvorschläge einzeln abstimmen.